VISA FÜR SAUDI-ARABIEN

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Saudi-Visum

Saudi-Arabien empfängt jedes Jahr Millionen von Besuchern für Tourismus, Pilgerfahrten, Geschäftsreisen, Arbeit oder Studium.

Bürger der GCC-Staaten können ohne Visum einreisen. Für alle anderen Reisenden ist ein Visum erforderlich, um sich im Königreich aufzuhalten.

Je nach Reisezweck werden verschiedene Arten von Visa angeboten – für Kurz- oder Langzeitaufenthalte.

Arten von saudi-arabischen Visa

Umrah-Visum für Saudi-Arabien

Muslime, die die Umra außerhalb der Hajj-Saison vollziehen möchten, können ein Umra-Visum beantragen.

Das Hajj-Visum ist nur während der Pilgersaison verpflichtend.
Hinweis: Das Ministerium für Hajj und Umra erlaubt mittlerweile die Durchführung der Umra mit jeder Art von Visum – einschließlich Touristen- und Besuchsvisa.

Hajj-Visum für Saudi-Arabien

Umrah-Visum für Saudi-Arabien

Muslime, die die Hajj vollziehen möchten, müssen ein Hajj-Visum beantragen, außer Bürger der GCC-Staaten, die ohne Visum einreisen können.

Jedoch benötigen auch GCC-Bürger eine Hajj-Genehmigung, um an der Pilgerfahrt teilzunehmen.

Touristenvisum für Saudi-Arabien

Saudi-Arabien bietet zwei Arten von Besuchsvisa an: das Familienbesuchsvisum und das persönliche Besuchsvisum. Diese Visa ermöglichen es saudi-arabischen Staatsangehörigen und Einwohnern, Verwandte oder Freunde für einen Kurzaufenthalt einzuladen.

Das Familienbesuchsvisum ist für enge Familienangehörige gedacht – Eltern, Schwiegereltern, Ehepartner und Kinder. Es kann als einfaches Visum für 90 Tage mit einem Aufenthalt von 30 Tagen (verlängerbar) oder als Mehrfachvisum für 6 Monate oder 1 Jahr mit Aufenthalten von bis zu 90 Tagen pro Besuch (nicht verlängerbar) ausgestellt werden.

Das persönliche Besuchsvisum erlaubt saudischen Staatsbürgern, Freunde oder persönliche Kontakte einzuladen, die nicht zur Familie gehören. Dieses Visum kann ebenfalls als einfaches oder Mehrfachvisum ausgestellt werden, mit denselben Zeiträumen und Bedingungen wie beim Familienbesuchsvisum.

In jedem Fall muss eine offizielle Einladung über die Plattform des saudi-arabischen Außenministeriums beantragt werden.

Arbeitsvisum für Saudi-Arabien

Ein Arbeitsvisum ist für jede ausländische Person erforderlich, die in Saudi-Arabien arbeiten möchte. Es kann nur mit einem saudischen Arbeitgeber als Sponsor beantragt werden und erfordert mehrere offizielle Dokumente, darunter ein Einladungsschreiben, ein Arbeitsvertrag, ein ärztliches Attest, Zeugnisse und eine Sicherheitsüberprüfung.

Der Arbeitgeber muss zunächst eine Arbeitserlaubnis (Iqama) im Namen des ausländischen Mitarbeiters beantragen. Sobald diese genehmigt ist, kann der Antragsteller ein Arbeitsvisum beantragen, das in der Regel 90 Tage gültig ist. Nach der Einreise ins Königreich muss das Visum in ein Aufenthaltsvisum umgewandelt werden, um legal arbeiten und leben zu können.

    Besuchsvisum für Saudi-Arabien

    Das Besuchsvisum ermöglicht es saudischen Staatsbürgern und Einwohnern, Verwandte oder Freunde vorübergehend einzuladen. Es gibt zwei Arten: das Familienbesuchsvisum (für Eltern, Ehepartner, Kinder oder Schwiegereltern) und das persönliche Besuchsvisum (für Freunde oder nicht verwandte Kontakte).

    Beide Visa können als einfaches Visum für 90 Tage mit einem Aufenthalt von 30 Tagen (verlängerbar) oder als Mehrfachvisum für 6 Monate bis 1 Jahr mit Aufenthalten von bis zu 90 Tagen pro Besuch (nicht verlängerbar) ausgestellt werden. Eine Einladung muss über das Außenministerium Saudi-Arabiens erfolgen.

      Studentenvisum für Saudi-Arabien

      Das saudi-arabische Studentenvisum erlaubt es ausländischen Staatsangehörigen, im Rahmen eines akademischen Programms in Saudi-Arabien zu studieren. Das Königreich bietet Kurz- und Langzeitstudiengänge im Rahmen der Initiative „Study in Saudi Arabia“ an, die Bürgern aus über 160 Ländern offensteht.

      Einige Studentenvisa sind selbstfinanziert (self-sponsored), andere erfordern die direkte Förderung durch eine saudi-arabische Bildungseinrichtung. Die vorherige Zulassung an einer anerkannten Universität oder einem Institut ist Voraussetzung für die Beantragung eines Visums.